Inspektion
Reparatur
Elektrikservice
Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter Telefon 03421 73310
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Bremsenservice
Öl-Service
Wir im Autohaus Maluche bieten Ihnen als Gewerbekunde ein breites Angebot an Werkstattleistungen, das immer optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist – unabhängig von der Größe Ihres Fuhrparks.
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten jeden Unternehmer, bei allen betrieblich zugelassenen Fahrzeugen mindestens einmal im Jahr eine Prüfung auf Betriebssicherheit vornehmen zu lassen. Profitieren auch Sie vom Maluche Service und lassen Sie die UVV-Prüfung von uns durchführen.
Was ist die UVV-Fahrzeugkontrolle? Bei den in den Unfallverhütungsvorschriften festgelegten Fahrzeugkontrollen überprüft ein Sachkundiger aus dem Team in unserer Werkstatt die Fahrzeuge auf ihren betriebssicheren Zustand.1
Verkehrssicherheit ist nicht Betriebssicherheit Bei der UVV-Fahrzeugkontrolle werden sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Arbeitssicherheit der Fahrzeuge geprüft.
Bei Fahrzeugen mit einem verlängerten Serviceintervall von mehr als zwölf Monaten muss die UVV-Fahrzeugkontrolle separat erfolgen. In solchen Fällen erinnern wir Sie nach einer von uns ausgeführten UVV-Prüfung an die Fälligkeit der Folgeprüfung.
Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand Wenn Sie die UVV-Fahrzeugkontrolle mit Ihrer Fahrzeug Inspektion, der HU, der Überprüfung der Fahrerlaubnis oder mit dem im Frühjahr bzw. Herbst fälligen Reifenwechsel verbinden, profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Insbesondere in Kombination mit der ohnehin einmal jährlich fälligen Inspektion ist das Angebot der gleichzeitigen UVV-Kontrolle besonders attraktiv:
Sprechen Sie uns einfach auf die UVV-Fahrzeugprüfung an!
Gerne können wir die Prüfung bei Ihrem nächsten Termin im Autohaus Maluche mit erledigen oder aber einen separaten Termin vereinbaren. Sie erhalten von uns den erforderlichen Nachweis sowie die Prüfplakette.
Der Preis für die UVV Prüfung beträgt 29,90 EUR
1 Geregelt ist diese Fahrzeugkontrolle in § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV-Vorschrift 70).